Rechtsprechung
BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit einer Abschiebung in das Heimatland - Gleichsetzung einer Jugendstrafe mit einer Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 2 AuslG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.06.1993 - RO 2 K 92.2306
- VGH Bayern, 28.06.1994 - 10 B 93.2954
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 565
- DVBl 1997, 899
- ZAR 1997, 96
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Wiesbaden, 06.02.1992 - IV/3 H 827/91
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Begehung von Straftaten; …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Andernfalls hätte ein Jugendlicher im Falle einer Verurteilung zu Jugendarrest von einer Woche wegen Einfuhr von Haschisch regelmäßig mit Ausweisung zu rechnen, während über die Ausweisung eines jugendlichen Ausländers, der wegen Mordes zur höchstzulässigen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden sei, nach Ermessen zu entscheiden sei (VG Wiesbaden, Beschluß vom 6. Februar 1992 - IV/3 H 827/91 - InfAuslR 1992, 174).Sie führt nicht zu Wertungswidersprüchen, wie zum Teil in der Rechtsprechung unter Hinweis darauf angenommen worden ist, daß ein Jugendlicher im Falle einer Verurteilung zu Jugendarrest wegen Einfuhr von Haschisch regelmäßig mit Ausweisung zu rechnen habe, während über die Ausweisung eines wegen Mordes zur höchstzulässigen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilten jugendlichen Ausländers nach Ermessen zu entscheiden sei (VG Wiesbaden, Beschluß vom 6. Februar 1992 a.a.O.).
- VGH Bayern, 05.11.1992 - 10 CS 92.2423
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Daß in § 47 AuslG der Begriff "Freiheitsstrafe" nicht im strafrechtlichen Sinne (und in Abgrenzung zur Jugendstrafe) verstanden werden könne, ergebe sich auch daraus, daß der Gesetzgeber im Rahmen des mit § 47 AuslG systematisch eng verbundenen § 48 AuslG, der den besonderen Ausweisungsschutz normiere und damit die Anwendung des § 47 AuslG einschränke, auf eine strafrechtliche Diktion ausdrücklich verzichtet habe (BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - 10 CS 92.2423 - InfAuslR 1993, 75).Minderjährigen bzw. Heranwachsenden werde danach Schutz vor Ausweisung vielmehr - abschließend - im Rahmen des § 48 AuslG gewährt; eine weitere Differenzierung würde der erklärten Absicht des Gesetzgebers, einen "einheitlichen erhöhten Ausweisungsschutz" für bestimmte Personengruppen einzuführen, nicht entsprechen (BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Diese Auslegung gebieten Sinn und Zweck der Vorschrift sowie deren systematischer Zusammenhang mit den §§ 47 und 48 AuslG (Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
- BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Der Senat hat es unter der Geltung des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl I S. 353) z.B. für die Anwendung der sog. Negativschranke (§ 2 Abs. 1 Satz 2) gebilligt, daß die Ausländerbehörden das Vorliegen eines zwingenden Versagungsgrundes dahingestellt bleiben ließen oder sich zwar auf die Negativschranke beriefen, aber gleichwohl darlegten, daß der Antrag auch nach Ermessen abgelehnt werde (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]). - BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Der Senat hat es unter der Geltung des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl I S. 353) z.B. für die Anwendung der sog. Negativschranke (§ 2 Abs. 1 Satz 2) gebilligt, daß die Ausländerbehörden das Vorliegen eines zwingenden Versagungsgrundes dahingestellt bleiben ließen oder sich zwar auf die Negativschranke beriefen, aber gleichwohl darlegten, daß der Antrag auch nach Ermessen abgelehnt werde (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]). - BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Entsprechendes gilt etwa für die Ermessenseinbürgerung nach § 8 RuStAG bezüglich der dem Ermessen vorgeschalteten gesetzlichen Mindestvoraussetzungen (BVerwGE 7, 237 [BVerwG 30.09.1958 - I C 20/58]; 67, 177 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Entsprechendes gilt etwa für die Ermessenseinbürgerung nach § 8 RuStAG bezüglich der dem Ermessen vorgeschalteten gesetzlichen Mindestvoraussetzungen (BVerwGE 7, 237 [BVerwG 30.09.1958 - I C 20/58]; 67, 177 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]). - BVerwG, 30.09.1958 - I C 20.58
- BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Diese Vorgehensweise macht eine Ausweisungsverfügung nicht rechtsfehlerhaft, auch wenn die spätere Prüfung ergeben sollte, dass ein Regelfall vorlag (vgl. die Urteile vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 11 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ). - BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02
Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; …
Denn mit dem Ausweisungsschutz für Minderjährige in § 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG hat der Bundesgesetzgeber den verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der Familie, insbesondere der Beziehung zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern (Art. 6 GG, vgl. auch Art. 8 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK -) konkretisiert (vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 und Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 unter Hinweis auf BTDrucks 11/6321 S. 74). - BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als …
Äußerungen in Rechtsprechung und Literatur zur Auslegung des Begriffs der Freiheitsstrafe in § 51 Abs. 3 2. Alternative AuslG liegen - soweit ersichtlich und anders als früher zum vergleichbaren Auslegungsproblem der ursprünglichen Fassung des § 47 AuslG 1990 (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 = InfAuslR 1997, 152) - nicht vor.Für die Zeit nach der erwähnten Änderung des § 47 AuslG im Jahr 1994 muss außerdem allgemein erst recht gelten, was der erkennende Senat zur Verwendung des Begriffs der Freiheitsstrafe in der zuvor maßgebenden ursprünglichen Fassung dieser Bestimmung ausgeführt hat (vgl. das Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - a.a.O.): Auch wenn man offen lasse, ob das Ausländergesetz die Begriffe "Jugendstrafe" und "Freiheitsstrafe" durchgängig rechtstechnisch verstehe und bewusst eine strafrechtliche Diktion verwende, verdeutlichten verschiedene Regelungen des Gesetzes, dass sich der Gesetzgeber des Unterschiedes zwischen der Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts und der Jugendlichen und Heranwachsenden vorbehaltenen Jugendstrafe bewusst gewesen sei.
Dies gilt zunächst offenkundig für die materiellen Strafvorschriften (§ 92 Abs. 1 und 2, § 92 a Abs. 1 und 2, § 92 b Abs. 1 und 2 AuslG), ferner - wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - a.a.O.) - für die zwischen Jugendstrafe und Freiheitsstrafe ausdrücklich unterscheidenden ausländerrechtlichen Bestimmungen (§ 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 4 AuslG).
Da der Gesetzgeber für die Entscheidung über eine Einbürgerung in § 88 Abs. 2 AuslG eine besondere Regelung für den Fall der Verhängung einer Jugendstrafe bis zu einem Jahr getroffen hat, ist davon auszugehen, dass die den Begriff der Freiheitsstrafe verwendende Regelung zum Einbürgerungsrecht (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) ebenfalls nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht betrifft (vgl. auch dazu schon das Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Denn der Kläger ist nicht zu einer Freiheitsstrafe, sondern lediglich zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die vom Begriff der Freiheitsstrafe im Sinne des damaligen § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht umfaßt war (Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11, S. 14 ff. = InfAuslR 1997, 152). - BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99
Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung; …
In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist anerkannt, daß die Ausländerbehörde ihr Ermessen vorsorglich ausüben und dies den gesetzlichen Anforderungen genügen kann (Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11, S. 17 f. = InfAuslR 1997, 152 = NVwZ-RR 1997, 565). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten …
Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06
Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen …
Die Verfügung setzt sich zwar bei der Prüfung, ob eine atypischen Fallgestaltung gegeben ist, mit der bisherigen Lebensführung des Klägers im einzelnen auseinander; diese Gesichtspunkte können aber nicht in eine Ermessensausübung "umgedeutet" werden, da Rechtserwägungen im Zusammenhang mit der Problematik der Atypik keine Ermessenserwägungen sind (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25/94 -, InfAuslR 1997, 152). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00
Einbürgerung - Jugendstrafe
Jugendstrafe ist somit rechtstechnisch betrachtet etwas anderes als Freiheitsstrafe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000, BVerwGE 112, 180 ff. zu § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG unter ausdrücklichem Hinweis auf § 88 AuslG; vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei § 47 AuslG i.d.F. vom 9.7.1990, BVerwG, Urteil vom 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152, ebenfalls unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 88 AuslG; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.5.1992, InfAuslR 1992, 248/249 und vom 19.10.1994, InfAuslR 1995, 155/159; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.5.1993, InfAuslR 1993, 263/265; Hess. VGH, Beschluss vom 20.10.1992, InfAuslR 1993, 50/54).Dies spricht für eine enge Auslegung des Begriffs der "Freiheitsstrafe" im rechtstechnischen Sinne (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteile vom 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152 und vom 16.11.2000, BVerwGE 112, 180).
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG
Die genannte Zielsetzung betrifft weder die Frage, ob der Eintritt der Voraussetzungen für eine gesetzlich vorgesehene Ermessensentscheidung in einem Verpflichtungsrechtsstreit zu berücksichtigen ist, noch diejenige, wie Bescheide, mit denen eine Aufenthaltsgenehmigung versagt wird, zu begründen sind (zur Zulässigkeit von Hilfserwägungen vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - UA S. 15 f.).Ermessenserwägungen, die hilfsweise für einen zu unterstellenden Ausnahmefall zu gelten hätten, enthält der Widerspruchsbescheid nicht (zu vergleichbaren Anforderungen an das Ausweisungsermessen vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - UA S. 16).
- BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare …
Der angegriffene Bescheid vom 14. Februar 1996 ist auf das Fehlen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG gestützt und enthält keine - auch nicht hilfsweise angestellte (vgl. hierzu Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 11 S. 17 f.) - Ermessenserwägungen; der für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen maßgebliche Zeitpunkt (…vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - a.a.O.) ist daher hier ohne Bedeutung. - BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03
Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe; …
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
- BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96
Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02
Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …
- VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen; Abschiebung nach Italien …
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04
Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und …
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04
Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener …
- VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09
Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 18 A 4002/96
Klage; Zulässigkeit; Klageschrift; Keine Angabe der Anschrift; Strafurteil; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
Ausweisung
- VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03
Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der …
- VG Darmstadt, 21.11.2002 - 7 E 251/98
Ausweisung eines italienischen Staatsbürgers - besonderer Ausweisungsschutz
- VG Stuttgart, 09.11.2007 - 9 K 3199/07
Ausweisung eines mehrfach vorbestraften Ausländers trotz familiärer Bindungen
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 11 S 1080/04
Ausweisung eines sog. faktischen Inländers
- BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2005 - 11 S 2791/04
Ausweisung eines EU-Bürgers nach schwerer Straftat - Mord; Regelvermutung; …
- OVG Bremen, 22.07.2008 - 1 B 266/08
Ermessen; Ausweisung; Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit; Türkei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der …
- VGH Hessen, 18.02.2000 - 12 TG 2846/99
Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen ausländischen Heranwachsenden - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 18 A 4647/99
- VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 18 B 22/04
D (A), Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fristversäumnis, …
- VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
Ausnahme von der Regelausweisung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
Ausweisungsschutz; Rechtsgrundverweisung; Einheitsjugendstrafe von drei Jahren
- BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 236.97
Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Vorliegen eines besonderen …
- BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 184.97
Aussetzung der Abschiebung - Stellung der Asylanträge für die Töchter …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 13 S 816/96
Vorlagebeschluß zum supranationalen Aufenthaltsrecht aus EWGAssRBes 1/80 für …
- VG Darmstadt, 13.02.2008 - 8 G 1906/07
Ausnahme von der Regelausweisung
- VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03
Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz …
- VG Sigmaringen, 19.06.2002 - 8 K 616/02
Ausweisung eines Freizügigkeitsberechtigten
- VG Arnsberg, 13.09.2007 - 7 K 3691/06
Rechtmäßigkeitsanforderungen an den Widerruf bzw. die Versagung der Anerkennung …
- VG Berlin, 16.05.2002 - 21 A 443.99
Ausweisung anlässlich der Konsulatsbesetzungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - 18 A 606/97
- VG Sigmaringen, 13.12.2006 - 1 K 756/06
Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die Rechtsfolgen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00
Regelausweisung eines Straftäters - atypischer Ausnahmefall
- VG München, 21.01.2010 - M 12 K 09.1318
Vietnamesischer Staatsangehöriger; zur Ermessensausweisung herabgestufte …
- VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 2419/00
Ausweisung wegen Drogendelikts - Cannabis zum Eigenbedarf - atypischer Fall
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verhältnis von Abschiebungsandrohung und Duldung; Abschiebungsandrohung während der Geltungsdauer einer Duldung - Ausreisefrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Androhung der Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien; Bemessung der Ausreisefrist; Verhältnis von Abschiebungsandrohung und Duldung; Beurteilung der Rückkehrgefährdung unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Kosovo und bei Wehrdienstentzug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.10.1995 - 4 K 2222/95
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 750 (Ls.)
- VBlBW 1997, 128 (Ls.)
- DVBl 1997, 917 (Ls.)
- ZAR 1997, 96 DVBl 1997, 917 (Leitsatz) NVwZ-RR 1997, 750 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 596/92
Abschiebungsandrohung während der Geltungsdauer einer Duldung - Ausreisefrist
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Ist ein Ausländer bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung im Besitz einer Duldung oder wird ihm während des Widerspruchsverfahrens nachträglich (wieder) eine Duldung erteilt, ist das Ermessen der Ausländerbehörde oder der Widerspruchsbehörde bezüglich der Dauer der in der Abschiebungsandrohung zu bestimmenden Ausreisefrist nicht dahingehend eingeschränkt, daß die Ausreisefrist die (restliche) Dauer der Duldung nicht unterschreiten darf (insoweit Aufgabe der im Beschluß vom 1.4.1992 - 13 S 596/92 - begründeten Senatsrechtsprechung).Insoweit werde auf den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 1.4.1992 - 13 S 596/92 - verwiesen.
Zur Begründung trägt sie vor: Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1.4.1992 - 13 S 596/92 - sei mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.
Soweit der Senat in seinem noch zur Rechtslage unter der Geltung des § 50 AuslG a.F. ergangenen Beschluß vom 1.4.1992 - 13 S 596/92 (abgedruckt bei Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 56 Abs. 6 AuslG Nr. 2) - eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
Dies ergibt sich auch aus § 56 Abs. 6 S. 1 AuslG, wonach die Abschiebung eines Ausländers nach Erlöschen einer Duldung nicht den Erlaß einer erneuten Androhung und auch nicht eine neue Ausreisefristsetzung voraussetzt (vgl. insoweit auch schon Senatsbeschluß vom 1.4.1992, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1995 - A 14 S 1327/94
Einberufung albanischer Volkszugehöriger zum Wehrdienst keine politische …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Der Senat hat in der Berufungsverhandlung das Urteil des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofes vom 19.9.1995 - A 14 S 1327/94 - und die darin verwerteten Erkenntnisquellen sowie weitere Erkenntnisquellen bezüglich der Bundesrepublik Jugoslawien zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.Unter Berücksichtigung der sich aus den beigezogenen Erkenntnisquellen (vgl. insbesondere die im Urteil des 14. Senats v. 19.9.1995 - A 14 S 1327/94 - verwerteten Lageberichte Bundesrepublik Jugoslawien des Auswärtigen Amtes (AA) sowie die Ergänzung vom 9.8.1995 zum Lagebericht vom 21.6.1995 und die Lageberichte des AA v. 27.2., 4.6.
Denn selbst wenn der Kläger tatsächlich - wie behauptet - vom 24.12.1992 bis zum 14.12.1993 Mitglied der Jugoslawischen Armee gewesen und von dieser desertiert sein sollte, war nach den sich aus den beigezogenen Erkenntnisquellen ergebenden Tatsachen und sachverständigen Wertungen schon im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung nicht die Annahme gerechtfertigt, daß für den Kläger bei einer Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien deshalb die reale Gefahr der Einleitung eines Strafverfahrens und damit verbundener Übergriffe besteht (vgl. das zum Gegenstand des Verfahrens gemachte Urteil des 14. Senats vom 19.9.1995 - A 14 S 1327/94).
Schließlich gibt es auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß abgeschobene Rückkehrer wegen ihres (längeren) Auslandsaufenthaltes einer mit Art. 3 EMRK unvereinbaren Behandlung unterworfen werden (vgl. das zum Gegenstand des Verfahrens gemachte Urteil des 14. Senats vom 19.9.1995 - A 14 S 1327/94 - sowie die zitierten Lageberichte des AA).
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93
Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die allgemeinen Zustände im Kosovo, die durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet sind (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, vom 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" bzw. eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar.
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1994 - A 14 S 1959/93
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die allgemeinen Zustände im Kosovo, die durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet sind (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, vom 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" bzw. eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar. - VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - A 14 S 2459/94
Keine Gruppenverfolgung der albanischen Volkszugehörigen im Kosovo
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die allgemeinen Zustände im Kosovo, die durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet sind (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, vom 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" bzw. eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar. - VGH Baden-Württemberg, 24.01.1995 - A 14 S 2075/94
Keine Gruppenverfolgung der ethnischen Albaner im Kosovo
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die allgemeinen Zustände im Kosovo, die durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet sind (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, vom 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" bzw. eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar. - VGH Baden-Württemberg, 13.09.1994 - A 14 S 596/94
Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die allgemeinen Zustände im Kosovo, die durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet sind (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, vom 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" bzw. eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar. - VGH Baden-Württemberg, 19.07.1994 - A 14 S 695/94
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die allgemeinen Zustände im Kosovo, die durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet sind (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, vom 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" bzw. eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar. - VGH Baden-Württemberg, 13.02.1996 - A 13 S 3702/94
(Verpflichtungsklage auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Es müssen stichhaltige Gründe vorgebracht werden, um glaubhaft zu machen, daß eine "reale Gefahr" bzw. ein "ernsthaftes Risiko" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung vorliegt (vgl. Senatsurteil v. 13.2.1996, ESVGH 46, 139 (144ff.) = EzAR 043 Nr. 12 m.w.N.). - BVerwG, 11.07.1991 - 1 B 81.91
Notwendigkeit der Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Anwendbarkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95
Die grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilende (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1991, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43 und Beschl. v. 11.7.1991 - 1 B 81.91; Senatsurteil v. 5.5.1992 - 13 S 1948/91) Rechtmäßigkeit einer solchen Abschiebungsandrohung setzt voraus, daß der Ausländer bei ihrem Erlaß - oder jedenfalls spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig ist (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) und daß die weiteren Anforderungen nach § 50 AuslG beachtet sind. - VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 2165/92
Bei Nichtberücksichtigung eines Abschiebungshindernisses in einer …
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 13 S 1948/91
Abschiebungsandrohung nach AuslG § 13 Abs 2aF - vollziehbarer Grundverwaltungsakt …
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02
Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist …
Die Ausreisepflicht muss hingegen weder im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens - durch den Erlass der Abschiebungsandrohung oder durch einen Widerspruchsbescheid - noch im Zeitpunkt des Beginns der mit der Androhung bestimmten Ausreisefrist vollziehbar sein (entgegen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245).Nach dem geltenden differenzierten Regelungssystem des Ausländergesetzes für die Beendigung des Aufenthalts von Ausländern (s. den Vierten Abschnitt des Ausländergesetzes) ist strikt zwischen der Androhung und der Durchführung der Abschiebung zu unterscheiden (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3).
Denn die Abschiebungsandrohung und die Duldung sind zwei von einander unabhängige und sich in ihrer Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit gegenseitig nicht beeinflussende Regelungsinstrumente der Verwaltungsvollstreckung im Ausländerrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3, und vom 30.7.1997 - 11 S 1509/97 -, ESVGH 47, 286 = VBlBW 1998, 37 = InfAuslR 1998, 20 = AuAS 1997, 270; a.A. wohl OVG NW, Beschluss vom 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl. 1997, 108).
Die Ausreisepflicht muss weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens - durch den Erlass der Abschiebungsandrohung oder durch einen Widerspruchsbescheid - noch (etwa spätestens) zum Zeitpunkt des Beginns der mit der Androhung bestimmten Ausreisefrist (a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3; Beschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126 = EZAR 043 Nr. 25) vollziehbar sein (so auch HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 AuslG, RdNr. 15; a.A. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146; Renner, AuslRiD, RdNr. 7/423; Hailbronner, Ausländerrecht, Komm. zu § 50 AuslG, RdNr. 5).
Dies war jedoch - wie oben dargelegt - rechtlich nicht erforderlich (a.A. - ohne Begründung - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3).
Aus diesen gesetzlichen Regelungen folgt, dass die Wirksamkeit und die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung auch bei einem zwischenzeitlichen Wegfall der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht oder der Abschiebungsandrohung unberührt bleiben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3) und nach einem Wiedereintritt der Vollziehbarkeit die Ausreisefrist erneut zu laufen beginnt.
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07
Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines …
Dabei kann offen gelassen werden, ob sich die Abschiebungsandrohungen in der Sache - wie allgemein im Vollstreckungsrecht - bereits deshalb als rechtswidrig darstellen, weil die aufschiebende Wirkung gegenüber der Versagungsverfügung angeordnet wurde und damit auch die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht entfällt (so zu § 50 Abs. 1 AuslG 1990 etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EzAR 041 Nr. 3;… Renner, Ausländerrecht Kommentar, 7. Aufl. 1999, § 50 AuslG Rn. 6), oder ob die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zwar das Bestehen einer Ausreisepflicht voraussetzt, nicht aber deren Vollziehbarkeit (…so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.09.2005, a.a.O.;… zur alten Rechtslage Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 -, VBlBW 2003, 445 = InfAuslR 2003, 342; Beschl. v. 16.06.2003 - 11 S 2537/02 -, VBlBW 2003, 476;… ebenso Hailbronner, a.a.O., § 59 AufenthG Rn. 13 ff;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 59 Rn. 25 f). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche …
Denn eine Duldung berührte weder Wirksamkeit noch Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (vgl. Senatsurteil v. 4.12.1996, InfAuslR 1997, 245).
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03
Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des …
Zwar führt in diesem Fall die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zum Ausschluss der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. Beschluss des Senats vom 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - m.w.N.) Doch folgt aus der dem § 50 Abs. 4 AuslG zu Grunde liegenden gesetzgeberischen Wertung, dass sich der zwischenzeitliche Wegfall der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nicht auf die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung auswirkt, sondern nur zu einer Unterbrechung der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist führt (Urteil des Senats vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245, 246). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98
Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung …
Denn die Wirksamkeit der Abschiebungsandrohung würde dadurch nicht berührt (vgl. Senatsurteil v. 4.12.1996, InfAuslR 1997, 245) und für ihre Rechtmäßigkeit wären diese erst nach Erlaß der Widerspruchsentscheidung eingetretenen Umstände ebenfalls ohne Belang. - VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97
Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina - …
Ohne Einfluß auf die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohungen ist insbesondere, daß den Antragstellern nachträglich erneut Duldungen erteilt worden sind (Senatsurteil v. 4.12.1996, InfAuslR 1997, 245). - VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97
Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina
Ohne Einfluß auf die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohungen ist insbesondere, daß den Antragstellern nachträglich erneut Duldungen erteilt worden sind (Senatsurteil v. 4.12.1996, InfAuslR 1997, 245). - VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 2619/06
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht
Die grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilende Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung setzt voraus, dass der Ausländer bei ihrem Erlass - oder jedenfalls spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisepflicht - vollziehbar ausreisepflichtig ist (§§ 50, 58 AufenthG) und die weiteren Anforderungen nach § 59 AufenthG erfüllt sind (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 04.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245; Beschl. v. 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126;… Renner, aaO, § 59 Rn 5). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.1998 - 13 S 3056/97
Abschiebung von kroatischen Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina
Ohne Einfluß auf ihre Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit ist ferner, daß dem Antragsteller nachträglich erneut Duldungen erteilt worden sind (Senatsurteil v. 4.12.1996, InfAuslR 1997, 245). - VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist, …
In dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids am 12.10.1995 (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996, InfAuslR 1997, S. 245 m.w.N.) war er auch nach § 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AuslG vollziehbar ausreisepflichtig, da er mehrfach unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist. - VG Sigmaringen, 09.10.1998 - 7 K 2298/98
Einstweilige Anordnung auf die vorläufige Erteilung einer Duldung; Duldung …
- VG Aachen, 11.09.2003 - 8 L 1029/03
D (A), Ausländer, Minderjährige, Kinder, in Deutschland geborene Kinder, …
- VG Sigmaringen, 16.06.2003 - 9 K 2670/02
Abschiebungsandrohung ohne vollziehbare Ausreisepflicht